FF Kapfenberg-Hafendorf
Wissenswertes

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Brauchtumsfeuer

Anmeldung

Brauchtumsfeuer sind bei der Landesleitzentrale der Feuerwehr, mit dem dafür vorgesehenen Formular anzumelden.

Alternativ können Sie ein Brauchtumsfeuer auch telefonisch bei uns anmelden und wir geben diese Information dann an unsere Leitstelle weiter.

Sicherheitsvorkehrungen

Laut LGBl. Nr. 22/2011, § 4, sind nachstehende Sicherheitsvorkehrungen für das Entzünden von Brauchtumsfeuern zu treffen:

(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, z.B. durch das Bereithalten geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.

(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 50 Meter zu Gebäuden; 100 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen; 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen; 40 Meter zu Baumbeständen, Büschen, Wald und sonstigen Hecken.

(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen. Das Feuer ist verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden kann.

(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag zu erteilen.


Insekten

Zahlreiche Haushalte werden jeden Sommer von Insekten wie zum Beispiel Wespen und Hornissen geplagt.

Die steirischen Feuerwehren werden in diesem Zusammenhang, telefonisch zu zahlreichen Insektenbekämpfungen alarmiert. Dabei ergibt sich das Problem, dass die Feuerwehr diese Wespen-/Hornissennester nur entfernen darf, wenn unmittelbar Gefahr für die Anwohner besteht.

Das bedeutet, dass wir nur ausrücken dürfen, wenn sich das Nest im direkten Wohnraum befindet oder wenn es sich bei den Anwohnern um Personen handelt, welche allergisch auf Stiche dieser Tiere reagieren.

Sollte dies nicht zutreffen, ist für diese Art von Einsatz ein Schädlingsbekämpfer erforderlich.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!


Feuerlöscher-Überprüfung

Handfeuerlöscher bzw. Autofeuerlöscher müssen alle zwei Jahre von fachkundigem Personal überprüft werden. Dies ist Ihnen bei der Feuerwehr Kapfenberg-Hafendorf jederzeit möglich.
Versehen Sie dazu bitte Ihren Feuerlöscher mit Name und Telefonnummer, und geben Sie ihn anschließend bei uns im Rüsthaus ab. Der Löscherwart nimmt nach abgeschlossener Überprüfung Kontakt mit Ihnen auf.